Welche Genehmigungen werden benötigt? Bei Errichtung der Anlage auf dem eigenen Grundstück und Ableitung von Abwasser aus diesem in ein Gewässer ist -wie bei allen Kleinkläranlagen- eine "Wasserrechtliche Erlaubnis" von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises zu beantragen, vorher ist die Zustimmung des Bürgermeisters einzuholen. Einzureichen sind mindestens nähere Informationen zur Anlage (Datenangaben für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren -die Genehmigungsunterlagen können kostenfrei bei der biofilt-GmbH beantragt werden), sowie Lageplan und Längsschnitt des Grundstückes mit Eintragung des vorgeschlagenen Standortes der Phytofilt-Anlage. Danach sollte die Anlagenplanung realisiert werden, evtl. wünschen die Behörden auch hiervon Unterlagen. Für Planung und Serviceleistung bitte Vertragsangebot bei der biofilt-GmbH anfordern. Ebenso sind dort weitere Informationsblätter zur Anlage erhältlich. Wird das gereinigte Abwasser auf dem eigenen Grundstück z.B. durch Verdunstung, Nutzung zur Toilettenspülung oder Bewässerung vollständig entsorgt, liegt keine Gewässerbenutzung vor; eine "Wasserrechtliche Erlaubnis" wird dann nicht benötigt. Eine Anzeige bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) reicht somit aus. Eine Baugenehmigung ist im Regelfall nur für die Errichtung der Mehrkammergrube einzuholen. In Sonderfällen können zusätzliche Genehmigungen erforderlich werden (z.B. Nationalparkbehörde). Unterstützung zu einzelnen Positionen der Antragstellung für die "Wasserrechtliche Erlaubnis" wird durch die biofilt-GmbH gegeben. (Bevorzugte Realisierungszeiten sind das Frühjahr und der Herbst.) | |||||